Health Case Management
Das Case Management ist eine Fachstelle der ETH Zürich für Mitarbeitende und deren vorgesetzte Personen bei absehbarer oder bestehender gesundheitlich bedingter Arbeitsunf?higkeit. Wir begleiten Mitarbeitende in der Pr?vention und suchen mit Ihnen unterstützende Massnahmen zum Erhalt der Arbeitsf?higkeit.
Bei gesundheitlicher Einschr?nkung von Mitarbeitenden der ETH Zürich bietet das Case Management eine aktive und systematische Prozessbegleitung. Ziel ist der Wiederaufbau und Erhalt der Arbeitsf?higkeit sowie eine Reintegration ins Berufsleben.
Als Fachstelle des Vizepr?sidiums für Personalentwicklung und Leadership (VPPL) arbeitet das Case Management eng mit der HR Beratung zusammen, koordiniert und agiert als Schnittstelle zwischen verschiedenen internen sowie externen Akteuren. Dabei werden vertrauliche Informationen der Mitarbeitenden nicht ohne deren Einverst?ndnis an Dritte weitergegeben.
Ein frühzeitiges Erkennen und Handeln erh?hen die Aussichten auf eine erfolgreiche Reintegration. Basis ist eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Eigenverantwortung und aktive Mitwirkung der Mitarbeitenden sind wichtige Voraussetzungen für ein nachhaltiges Case Management.
Unsere Vorgehensweise
Die Beratung und Begleitung der Mitarbeitenden durch das Case Management folgt einem strukturierten Ablauf:
Unsere erste Kontaktaufnahme mit Ihnen erfolgt jeweils per E-Mail und wir laden Sie zu einem ersten Telefongespr?ch (per Microsoft Teams oder Zoom) ein. Dabei erhalten wir Einblick in Ihre gesundheitliche Situation und erkl?ren Ihnen die Unterstützungsm?glichkeit durch das Case Management.
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist dieses erste Gespr?ch für alle Mitarbeitenden verpflichtend.
Im pers?nlichen Assessment-Gespr?ch bespricht Ihr/Ihre Case Manager:in mit Ihnen Ihre Lebensbereiche (Gesundheit, Soziales, Beruf, Privates). Zudem werden Ihre Bedürfnisse und Ihre Mitwirkung, wie auch m?gliche Barrieren für die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz, gemeinsam gekl?rt. Für eine umfassende Situationsanalyse kontaktiert der/die Case Manager:in die vorgesetzte Person und bei Bedarf auch den/die HR Partner:in. Sie bestimmen, welche Informationen wir mit welchen Personen teilen dürfen.
Gemeinsam definieren Sie mit Ihrem/Ihrer Case Manager:in nun die Ziele für die weitere Zusammenarbeit und planen die n?chsten Schritte. Dazu geh?rt z.B. der regelm?ssige Austausch mit Ihrem/Ihrer Case Manager:in, das Einholen von wichtigen medizinischen Informationen oder die Planung eines ersten ?Roundtable-Gespr?chs?, um mit allen involvierten Personen und Stellen die Situation im Detail zu besprechen.
Um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz oder n?tige berufliche Anpassungen für Sie m?glichst erfolgreich zu planen, werden sp?testens jetzt Ihre vorgesetzte Person sowie der/die HR Partner:in in die n?chsten Schritte einbezogen.
Ihr/Ihre Case Manager:in nimmt eine vermittelnde Funktion zwischen Ihnen und den involvierten Sozialversicherungen (SUVA, IV) sowie Ihren ?rzt:innen oder Therapeut:innen ein.
Ihr/Ihre Case Manager:in unterstützt Sie bei Bedarf bei der Vorbereitung auf herausfordernde Gespr?che. Sollten wichtige Behandlungen oder Massnahmen für Sie noch nicht aktiviert sein, helfen wir Ihnen diese anzumelden.
Nach Ihrer erfolgreichen Reintegration, sp?testens jedoch nach Abschluss der gesetzlichen Lohnfortzahlung, erfolgt der Abschluss der Zusammenarbeit mit Ihrem/Ihrer Case Manager:in. In einem Abschlussgespr?ch werden die gesetzten Ziele mit dem Ergebnis evaluiert. Wir geben Ihnen gerne Adressen und Tipps zu den weiterführenden Beratungsangeboten ausserhalb der ETH Zürich.
So handeln Sie als betroffene Person
Reagieren Sie rasch und suchen Sie Unterstützung. Im Regelfall informieren Sie zuerst Ihre vorgesetzte Person. Sie ist Ihre erste Ansprechperson. Bei Bedarf k?nnen Sie sich auch bei Ihrem/Ihrer HR Partner:in oder direkt beim Case Management melden. In einem ersten Kontakt werden Ihre aktuelle Situation und das weitere Vorgehen besprochen.
So handeln Sie als vorgesetzte Person
Bei wiederkehrenden Arbeitsausf?llen, reduzierter Arbeitsleistung oder gesundheitlicher Belastung eines Teammitglieds ist es Ihre Fürsorgepflicht umgehend zu reagieren. Sie als vorgesetzte Person sind eine Schlüsselperson bei der nachhaltigen Unterstützung und Reintegration von Mitarbeitenden. Unterstützung bietet Ihnen gerne Ihr/Ihre HR Partner:in. Gegebenenfalls involvieren diese das Case Management. Situativ k?nnen Sie sich auch direkt beim Case Management melden. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Das Case Management unterliegt der Schweigepflicht. Vertrauliche Informationen der Mitarbeitenden werden nicht ohne deren Einverst?ndnis an Dritte weitergegeben.
Wir orientieren uns dafür an folgenden Grundlagen: